Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahlen finden am 22. März 2020 statt.
Wahllokale: Es werden keine Wahllokale geöffnet
Die Wahl findet nur per Briefwahl statt, die Wahllokale bleiben geschlossen.
Weisen Sie die Öffentlichkeit auf den Homepages und anderen Internetangeboten Ihrer Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen darauf hin.
Auszählung
Für Auszählungsgruppen gilt:
- Vermeiden von Risikogruppen als Auszählende
- Auszählungsgruppen auf die Mindestanzahl
reduzieren:
Zählgruppen zu 3 Personen
Nur eine Zählgruppen pro Raum, Zählgruppen also auf mehrere Räume verteilen - Eintragung der Ergebnisse unmittelbar nach Auszählung in WEDDING
Situation 1: Allgemeine Briefwahl
Alle Wahlberechtigten werden dringend gebeten, von der Möglichkeit der Briefwahl regen Gebrauch zu machen. Bitte machen Sie als Wahlveranwortliche auf den Homepages und anderen Internetangeboten Ihrer Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen aufmerksam.
Eine Anzeigenvorlage finden Sie in Wahlorga (https://drs-map.viadesk.com/do/document?id=638840-646f63756d656e74) und auf https://wiesiehtsaus.de/html/content/kgr_par_wahl_rottenburg_stuttgart.html (KGR-PaR-Wahl 2020 Anzeigenvorlagen (ZIP))
Eingangsfrist für Wahlbriefe bei allgemeiner Briefwahl
Auszuzählen sind bei allgemeiner Briefwahl alle Wahlbriefe,
die bis
Sonntag, 22. März 2020, 16.00 Uhr
im Pfarramt/Einwurfbriefkasten eingegangen sind.
Dies neue Eingangsfrist gilt ab sofort diözesanweit, unabhängig davon, was bisher vor Ort als Ende der Briefwahlfrist mitgeteilt wurde.
Situation 2: Briefwahl auf Antrag
Für Gemeinden, die eine Briefwahl auf Antrag durchführen gilt eine Ausnahme. Hier verlängern sich die Fristen für die Briefwahl.
Antragsfrist bei Briefwahl auf Antrag
wird verlängert bis
zum
Freitag, 3. April 2020, 12:00 Uhr
im jeweiligen Pfarramt
Eingangsfrist für Wahlbriefe bei Briefwahl auf Antrag
Auszuzählen sind bei Briefwahl auf Antrag alle Wahlbriefe,
die bis
Sonntag, 5. April 2020, 16.00 Uhr
im Pfarramt/Einwurfbriefkasten eingegangen sind.
Auszählung für Briefwahl auf Antrag auf Antrag
Die Auszählung findet im Ausnahmefall am 5. April 2020 statt.